Pilotenausbildung PPL und UL
Zur Zeit stehen im Verein 5 Fluglehrer zur Verfügung, die eine professionelle Ausbildung in einem angepassten Zeitrahmen garantieren.
Ausbildungsleiter:
für PPL:
Peter Blinn, Tel. 0172 3003 657
für Ultraleicht:
Hartmut Laccur, Tel. 0177 717 8425
Ultraleicht- oder Privatpilotenlizenz?
Wie, wo und was darf man mit diesen Lizenzen fliegen? Und vor allem: Was kostet die Ausbildung?
Eine Lizenz ist ein Mittel zum Zweck. Also sollte jemand, der fliegen lernen möchte, zuerst klären, welchen Zweck er verfolgt. Worauf kommt's mir beim Fliegen an? Welches Flugzeug brauche ich dazu? Und was kann ich mir leisten? Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich die Art der Lizenz: UL-Schein oder PPL.
Vieles von dem, was traditionell „Sportfliegerei“ genannt wurde, wird heute mit UL-Schein und Ultraleichtflugzeugen geflogen: Flüge auf Sicht und am Tag, im In- und Ausland, mit ein oder zwei Personen und leichtem Gepäck, Geschwindigkeiten zwischen 100 und 250 km/h sowie Tankfüllungen für 4 bis 6 Stunden. Dafür bietet der Markt eine Vielzahl von Mustern, die gebraucht ab 10.000 € und neu bis 150.000 € kosten. Die Konstruktionen reichen vom offenen, bespannten Nostalgieflieger bis zum Kunststoff-Flitzer mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk. Alle ULs, die in Deutschland zugelassen sind (außer Tragschraubern), haben ein Gesamtrettungssystem, also einen Flugzeugfallschirm. Zweisitzer dürfen am Start max. 472,5 kg wiegen, was bei einer typischen Leermasse von 300 kg lediglich etwas über 170 kg Zuladung erlaubt – für beide Insassen, Sprit und Gepäck.
Wer fliegerisch andere Bedürfnisse hat, braucht andere Flugzeuge und deshalb einen anderen Schein: die Privatpilotenlizenz. Mehr Sitzplätze und mehr Zuladung sind die Hauptargumente für Maschinen, die eine Privatpilotenlizenz erfordern. Typische Muster in der E-Klasse (bis 2000 kg Abflugmasse) haben zwei bis sechs Sitze, Reichweite zwischen 500 und 2000 km, sind mit 150 km/h bis 400 km/h unterwegs und bieten Zuladungen, die auch umfangreiches Gepäck erlauben, dann allerdings meist nicht vollbesetzt. Unterschiedliche Designs, Bauweisen, Konfigurationen und Ausstattungen lassen keine Wünsche offen. Gebrauchte Viersitzer sind ab etwa 25.000 € erhältlich. Neuflugzeuge dieser Größe kosten 250.000,- und mehr. Die „Basisversion“ des PPL-A beinhaltet die Klassenberechtigung SEP (Single Engine Piston). Sie ist die einfachste Variante des PPL-A und berechtigt zum Führen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor, die eine Abflugmasse von höchstens zwei Tonnen haben. Geflogen werden darf weltweit, und zwar tagsüber. Auf der Grundlage des PPL-A mit Klassenberechtigung SEP können weitere Berechtigungen erworben werden, diese Optionen bleiben UL-Piloten verwehrt: zum Beispiel Instrumentenflug (ohne Außensicht), also vorteilhaft bei schlechtem Wetter, Nacht- , Kunst- und Wasserflug. Wer E-Klasse-Maschinen fliegen will, kann alternativ zum PPL-A seit April 2015 das Anfängertraining für die neu geschaffene Light Aircraft Pilot License (LAPL) beginnen (Umschulung von PPL-A Piloten ist schon seit April 2013 möglich). Für diese Lizenz werden 15 Flugstunden weniger verlangt, sie gilt allerdings nur in Europa. Weitere Einschränkungen: max. 4 Personen an Bord, und eine Instrumentenflugberechtigung ist nicht möglich.
Wenn Sie die Ausbildung beginnen, sollten Sie wissen, dass eine gültige Lizenz laufend Kosten verursacht: Alle zwei Jahre müssen sowohl UL- als auch Privatpiloten mindestens 12 Flugstunden nachweisen, um ihre Lizenz beziehungsweise Klassenberechtigung zu erhalten. Eine Stunde UL-Charter kostet Mitglieder unseres Luftsportvereins 70 €, eine Stunde E-Klasse gibt es ab 95 €.
Zur Scheinverlängerung gehört alle zwei Jahre auch ein Übungsflug mit Lehrer, der etwa 170 €, bzw. 230 € kostet und beim PPL alle 5 Jahre eine 30-50 € teure Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP). Hinzu kommt ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical), das altersbedingt, nach unterschiedlichen Zeitspannen, spätestens aber alle 2 Jahre mit 80-100 € zu Buche schlägt.
Diese regelmäßigen Posten addieren sich bei einem zweijährigen Medical-Intervall für einen PPL-A Piloten pro Jahr zu einer Summe von ungefähr 1.000 € und für einen UL-Piloten auf rund 550 €. Ein ganz anderes Thema sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt eines eigenen Flugzeugs.
Hier nun die Kosten für den UL-Schein, offiziell „Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer“ genannt. Aufgeführt sind die Kosten, die außerhalb der Schule entstehen.
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten zum Erwerb einer UL-Lizenz auf ca. 5.500 €,
der Erwerb der Privatpilotenlizenz kostet ca. 7.500 €.
Die genauen Kosten, die natürlich auch von der persönlichen Begabung abhängig sind, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der Vergleich zeigt: Eine UL-Schein kann nahezu so viel kosten wie ein PPL-Schein. Berücksichtigt man alle sonstigen Bereiche der jeweiligen Fliegerei – Lizenzerhalt, Charter, beim eigenen Flugzeug die Anschaffung, Betriebsstoff, Hangar-/Abstellkosten, Versicherung, Nachprüfung, Wartung und Ersatzteile, dann kommt man in vielen Fällen auf Kostenunterschiede, die größer sind. Umso wichtiger ist die eingangs gestellte Frage: Was will ich fliegerisch?
Erweist sich der erworbene Schein langfristig als unpassend, dann besteht immer noch die Möglichkeit des Um- oder Aufstiegs – je nach Perspektive.